Resumo
In diesem Aufsatz wird anhand einiger Überlegungen Kants über die Würde des Menschen argumentiert, dass, eine Person als bloßes Mittel zu betrachten, immer bedeuten wird, eine Person als Objekt, als Nicht-Inhaber ihrer eigenen Freiheit zu betrachten, obwohl dieses Argument nicht genügt, um das Gegenteil der Verbindung zwischen der Betrachtung als bloßes Mittel und der Betrachtung als Nicht-Inhaber der eigenen Freiheit zu beweisen, denn die Handlung, die eine Person objektifiziert, ist von der Handlung zu unterscheiden, bei der eine Person als bloßes Mittel betrachtet wird. Zuerst wird erläutert, wie das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Menschenwürde bei der Entscheidung über das Luftsicherheitsgesetz verstanden und angewendet hat. Dabei wird analysiert, welche allgemeinen Überlegungen über den Schutz der Würde des Menschen durch Instrumentalisierungsverbote und Objektformel (hier als Objektifizierungsverbot bezeichnet) in dieser Entscheidung verwendet wurden. Im zweiten Teil wird Kants Behandlung der Thematik der Würde des Menschen und der Instrumentalisierungs- und Objektifizierungsverboten dargestellt. Der Zusammenhang zwischen Angriffen auf die Menschenwürde und möglichen Notstandssituationen wird untersucht, sowie die Gründe, warum bei Kant diese Verbote nicht als absolute Verbote zu betrachten sind. Danach wird durch die Darstellung von vier Varianten des sogenannten Trolley-Problems argumentiert, dass die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des § 14 Abs. 3 LuftSiG in dem Instrumentalisierungsverbot keine Begründung findet kann. Im letzten Teil wird diskutiert, welche Konsequenzen die Anwendung einer Kant inspirierte Auffassung der Würde des Menschen für die Auslegung des verfassungsrechtlichen Schutz der Menschenwürde mit sich bringt und wieweit diese Auslegungsalternative von Kants Auffassung der Instrumentalisierungs- und Objektifizierungsverbots abweicht.